1
Die zusätzliche Altersvorsorge darf nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Nur so lohnen sich Eigenvorsorge sowie betriebliche oder tarifliche Leistungen. Der Staat darf nicht auf Altersersparnisse zugreifen.
2
Der Gesetzgeber sollte Personen mit längerer Ausbildung oder unterbrochenen Erwerbsverläufen nicht mehr benachteiligen, sondern die Förderung auf das gesamte Erwerbsleben beziehen. Niedrigere Verdienste sollten überproportional berücksichtigt werden. Zur Planungssicherheit benötigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen jeweils eigenen steuerlichen Förderrahmen.
3
Die Administration der Betriebsrente sollte sich für Arbeitgeber vereinfachen. Dazu gehört es, die Haftungsrisiken für Unternehmen zu minimieren, ohne die Verlässlichkeit für die Beschäftigten zu schmälern. Zurzeit stellt die durch den Förderrahmen steuerlich erzwungene Komplexität für kleine und mittlere Unternehmen ein Hindernis zur Teilnahme an der bAV dar. Gerade dem Mittelständler, der solche Dinge möglichst einfach organisieren möchte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten ... und zwar mit nur einem Modell.
4
Die Beitragslast auf Betriebsrenten muss gerechter werden. Die Betriebsrenten werden seit 2004 mit vollen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet – eine gravierende Änderung der ursprünglichen Förderung. Die beschädigte Symmetrie von jetzt vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung muss wieder hergestellt werden.
5
Das Finanz- und Wirtschaftssystem gehört in den Bildungskanon. Junge Menschen müssen es durchschauen können und eine ausreichende Wissens-Basis für ihre eigenen finanziellen Entscheidungen bekommen.